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Schutzzonen sichern natürliche Reinheit

Schutzzone III:
"weitere Schutzzone"

Die Zone III soll das Trinkwasser vor schwer abbaubaren Verunreinigungen schützen, also vor allem Chemikalien. Sie muss so groß ausgelegt sein, dass im Notfall ausreichend Reaktionszeit bleibt.

 

Die Größe und Ausdehnung eines Wasserschutzgebietes richtet sich danach, wie schnell und in welcher Richtung das Grundwasser fließt. Ebenso wichtig ist die lokale Filterwirkung des Untergrunds. Dabei unterteilen sich Wasserschutzgebiete in verschiedene Zonen mit eigenen Vorschriften.

 

Schutzzone II:
"engere Schutzzone"

Die Zone II sichert die Brunnenanlagen gegen Krankheitserreger. Der Äußere Rand der Schutzzone II markiert dabei die sogenannte 50-tage Linie. Das heißt, das Trinkwasser soll mindestens 50 Tage durch den Untergrund fließen, bevor es die Brunnen erreicht. In der engeren Schutzzone darf Vieh nicht auf der Weide gehalten und keine Gülle ausgebracht werden. Der Mehraufwand für die Landwirte wird vom Verband nach den gesetzlichen Maßgaben ausgeglichen.

 

Schutzzone I:
"Fassungsbereich"

Die Zone I schützt die Brunnen vor jeder Art von Verunreinigung. Aus Sicherheitsgründen ist diese Zone eingezäunt und darf nur von Fachpersonal betreten werden.

Quelle:

www.swro.de/de/wasser/trinkwasserqualitaet

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